Maschinensicherheit

Hydraulische Gesenkbiegepressen EN 12622, was eine alte Norm anders macht – Teil 3

Das ist der 3. und letzte Teil meiner Artikel über Pressen- Normen.

Hier finden Sie Teil1 und Teil2

Das ist die letzte der Pressennormen „all in one“. Ich glaube auch nicht, dass sie je in die 16092er Reihe eingegliedert wird.

Da es sich um eine alte, aber gültige C-Norm handelt, ist es interessant zu sehen, was bezogen auf die 16092-Normen anders ist. Es fängt schon beim Vorwort an.

Das ist das nationale Vorwort aus der 16092-3:

„Die von ISO/TC 39/SC 10 in Zusammenarbeit mit CEN/TC 143 erarbeiteten internationalen Normen gelten insbesondere für Werkzeugmaschinen und ergänzen entsprechende Typ-A- und Typ-B-Normen zur allgemeinen Sicherheit (zur Erklärung der Typ-A-, Typ-B-, und Typ-C-Normen siehe ISO 12100:2010,Einleitung).

Dieses Dokument beschreibt den gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz an hydraulischen Pressen für die Kaltbearbeitung von Metall. Sie dient als Typ-C-Norm der Ausfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.“

… und ergänzen entsprechende Typ-A- und Typ-B-Normen…

…beschreibt den gegenwärtigen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz…

Aus der Einleitung der 12662:

„Die betroffenen Maschinen und der Grad, bis zu dem Gefahren, gefährliche Situationen und Ereignisse abgedeckt sind, sind im Anwendungsbereich dieser Norm angegeben. Wenn Vorgaben in dieser Typ C-Norm sich von denen in Typ A- oder Typ B-Normen unterscheiden, so haben die Vorgaben dieser Typ C Norm Vorrang, für die Maschinen welche nach dieser Norm konstruiert und gebaut wurden.“

„Die Anforderungen in dieser Europäischen Norm betreffen Konstrukteure, Hersteller, Lieferanten und Importeure der in dem Anwendungsbereich beschriebenen Maschinen.“

D.h. C-Norm schlägt im Zweifel A- u. B-Normen und ist keine Ergänzung. Und sie gilt nur für die „Herstellerseite“. Das ist die alte Denke. Die Norm existiert in einer Blase, wenn sich etwas ändert, betrifft es sie nicht. Und sie gilt nur für einen Teil der Wirtschaft. Ignorante, unpraktische Einschränkungen. Ein Hersteller von Gesenkbiegepressen kann somit die gesamte technische Entwicklung ausblenden, bis sich die Inhalte der 12662 ändern, und das passiert eher selten.

Dafür ist die Norm umfang- und detailreicher als die neuen Normen, es ist der Versuch alles was Gesenkbiegepressen betrifft zu erfassen. Das Problem bei dieser Herangehensweise ist, dass es unmöglich ist zu wissen, was in Zukunft passiert. Ich halte die offene Struktur der neuen Normen für schlauer.

Zum Inhalt

2 Normative Verweisungen, 3 Begriffe und Abkürzungen, 4 Liste der Gefährdungen, hier gibt es eine Tabelle, die die Gefährdungen aus der zurückgezogenen 14121-1 auf Gesenkbiegepressen anwendet.

5. Sicherheitsanforderungen

5.1 Mechanische Gefährdungen

Diese Schutzmaßnahmen werden beschrieben: Feststehende trennende Schutzeinrichtung, Trennende Schutzeinrichtung mit oder ohne Zuhaltung, dann geht es sehr ausführlich um Lichtvorhänge, die üblichen Dinge, Abstand zum Werkzeug, Zyklusauslösung bei Takt, max. Auflösung, Anbringung usw.

Interessant ist hier aus meiner Sicht nur 5.1.1.4.3 Automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen.

Hier geht es darum, wie Schutz durch BWS und verringerter Geschwindigkeit alterniert werden darf.

5.1.1.5 Laser basierende AOPD ist auch in die Jahre gekommen, inzwischen werden auch kamerabasierte Verfahren.

„Die Laser basierende AOPD muss mit EN 61496-1:1997 übereinstimmen.“ Die 61496 ist auch zurückgezogen. Das ist problematisch. In der Einleitung wird Alleinherrschaft postuliert und dann wird auf Normen verwiesen, die nicht mehr existieren. Also was gilt an der Stelle?

Der Inhalt von 5.1.1.5 sind die bekannten Abstände, die Bedingungen, die zu Vmax 10mm/s führen müssen, Ausblendungen, Wiederanlauf, etc.

5.1.1.6 Steuereinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung

Zweihand, Fußtaster und die Anforderungen an den Betrieb. Selbständige Rückstellung bedeutet übrigens nur dass die Steuereinrichtung „tastend“ wirkt, d.h. nach Betätigung wieder in die Ausgangslage geht und der Fahrbefehl erlischt. Kommt aus der 12100: „Steuerungseinrichtung, die die Ausführung von Maschinenfunktionen nur so lange in Gang setzt und aufrechterhält, wie das Stellteil (das Bedienteil) betätigt wird“ Manchmal denkt jemand, es ginge um den Rückhub der Presse.

5.1.1.7 Scanner Systeme

Die Bedingungen unter denen Scanner als Zugangssicherung eingesetzt werden dürfen

5.1.1.8 behandelt den Einsatz von Mehrstrahllichtschranken als Bereichsschutz

5.1.2 Anordnung der Schutzeinrichtung für den Zugang zu sich bewegenden Teilen

  • Verhinderung des Zugangs von vorne

Eingangs werden allgemeine Punkte erläutert wie die Unzulässigkeit einer einzelnen mechanischen Schutzmaßnahme. Bei nicht eingeschalteten Schutzsystem darf die Geschwindigkeit 10mm/s nicht überschreiten…

  • Schutz vor Verletzung durch Schwenkbewegung eines Werkstücks
  • Schutz vor Verletzung durch den Hinteranschlag

Die Bewegungsauslösung darf nur durch den Bediener erfolgen (Alle mir bekannten Pressesteuerungen haben eine Satzweiterschaltung, d.h. die Anschläge positionieren, nach Biegeende, für die nächste Biegung. Möglicherweise ist das aber konform, da der Bediener ja irgendwann einen Fahrbefehl gegeben hat, und hier kein Zeitpunkt angegeben ist). Die Geschwindigkeit muss in mindestens 50mm Abstand zu einer Quetschstelle auf max. 2m/min reduziert sein oder die Kraft auf 150N oder weniger. (2m/min sind 33mm/s)

5.1.2.2 Verhinderung des Zugangs von den Seiten

Auch hier nichts Besonderes: Schutztüren, verriegelt, Wiederanlaufsperre, nicht hintertretbar, nur reduzierte Geschwindigkeit, wenn offen.

5.1.2.3 Verhinderung des Zugangs von hinten

Wenn ein dreihstrahlige BWS verwendet wird, muss der Abstand zur nächsten Quetschstelle 1000mm betragen, bei 2 Strahlen 1200mm. Wieder mit Verweis auf zurückgezone Normen und unabhängig von der Höhe des oberen Strahls und der Höhe der Gefahrenstelle, somit im Widerspruch zur DIN EN ISO 13857.

5.2 Steuerungssysteme

  • Redundantes, überwachtes Steuerungssystem
  • Tasten, Pedale etc. die Hub auslösen müssen so beschaffen sein, dass unbeabsichtigte Hubauslösungen verhindert werden
  • Unterbrechung der Energieversorgung darf nicht zu Verlust der Sicherheitsfunktionen führen
  • Sicherheitsfunktionen müssen EN 954-1 ( zurückgezogen ) oder EN ISO 13849-1 und EN 61496-1 ( zurückgezogen ) entsprechen.

Es folgen Tabellen mit den Sicherheits-Anforderungen an das Steuerungssystem an den einzelnen Gefährdungen bei manueller und automatischer Beschickung.

5.2.5.2 Verhalten des Steuerungssystems im Falle eines Fehlers

Kurz: Fehler müssen vom Steuerungssystem als Fehler erkannt werden und ein Wiederanlauf im Fehlerfall muss verhindert werden. Dann wird auf die 13849-1 verwiesen.

In 5.2.5.3 bis 5.2.5.6  geht es ums Anhalten des Pressbalkens, der Anschläge und Auflagen, unter den üblichen und schon genannten Bedingungen (Nothalt, Schutzeinrichtung, Betriebsartenwechsel, Beendigung des Fahrbefehls)

5.2.5.7 Langsame Geschwindigkeit

Genau wie in den 16092er Normen darf die sichere Geschwindigkeit des Pressbalkens 10mm/s nicht überschreiten und nicht allein von variablen Kennwerten begrenzt werden.

5.2.5.8 und 9 behandeln Muting und Blanking

5.2.5.10 Not-Aus

Stopp Kategorie 0, oder 1 bei Motorregelung (Hinteranschlag),

NA in Bedienerreichweite, am Haupbedienpult, an der Materialzufuhr und in steckbarem Bedienpult. Wenn Maschine ohne steckbares Bedienpult betrieben werden kann, darf dieses keinen Notauschalter haben.

5.2.5.11 Auswahl der Betriebsart

Zugangsgeschützt, d.h. Schlüssel oder Passwort. Bewegungsunterbrechung bei Betätigung, Wiederanlaufsperre.

5.2.6 Andere Funktionen

Anlauf, Wiederanlauf, Zurücksetzen. Alles an anderen Stellen behandelt worden.

5.2.7.2 Verwendung von PES für Sicherheitsfunktionen

PES = programmierbares elektronisches System, ulkig aus heutiger Sicht. Sollte wohl verhindern, dass die Pressensteuerung inkl. Sicherheitsfunktionen mit einer S5 realisiert wird.

5.3. Betriebsarten

5.3.2 Einrichtbetrieb

Ohne Schutzeinrichtungen nur Steuerungseinrichtung mit selbstständiger Rückstellung und red. Geschw.

5.3.3 Produktionsbetrieb

5.4 Grundsätzliche Gestaltungsüberlegungen

Hier geht es um Mechanik u. Stabilität, Befreiung eingeklemmter Personen, Schutz von Antrieben (Zugangsschutz Rückseite, Abdeckungen)

Zu 5.4.6 Befreiung von eingeklemmten Personen

Es müssen Einrichtungen an der Maschine für den Notfall vorhanden sein, überall da, wo ein Restrisiko besteht (besteht immer, eine Risikominderung auf 0 existiert nicht)

b) bei ausgeschalteter Maschine: Steuergeräte, die eine Umkehrbewegung des Balkens einleiten.

D.h. jeden Gesenkbiegepresse braucht einen Rückhubtaster, falls keine andere Rückhubfunktion vorhanden ist.

5.5 Schutz gegen nicht-mechanische Gefährdung

Lärm, Elektrizität, Ergonomie

5.5.4 Pneumatische u. hydraulische Systeme

Druckbegrenzungsventile die Zylinder und System schützen, Filter, Befestigung von Ventilen u.a.

6 Prüfung der Übereinstimmung der Sicherheitsanforderungen und/oder Schutzmaßnahmen

Ähnlich in der Herangehensweise den neuen Normen, heißt dort Verifizierung. Tabellarische Auflistung zu prüfender Sicherheitsanforderungen

7. Benutzerinformation

Kennzeichnung und Betriebsanleitung

Wie die ganze Norm sind auch die Anhänge umfangreich.

  • Anhang A, Berechnung der Mindestsicherheitsabstände
  • Anhang B, Reaktionszeit u. Anhalteverhalten
  • Anhang C, redundanter u. selbstüberwachter Hydraulikkreis
  • Anhang D, Geräuschmessungen
  • Anhang E, Seitliche Absicherung
  • Anhang F, Kennzeichnungen
  • Anhang G, Prüfungen von Laser basierten AOPD
  • Anhang H, Biegegeschwindigkeit

Das wars. Die 2069636 ist eine umfangreiche, detaillierte Norm, die in vielen Teilen veraltet ist. Dadurch, dass aber noch keine Nachfolgenorm vorhanden ist, ist sie wirksam.

1 Kommentar Neues Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.