Gefährdungsbeurteilungen

Ich führe für Sie Gefährdungsbeurteilungen durch, für Maschinenarbeitsplätze, aber auch für alle anderen Arbeitsplätze.

Gefährdungsbeurteilungen sind das Hauptelement des betrieblichen Arbeitsschutzes und somit Grundlage eines funktionierenden Sicherheitsmanagement.

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, unabhängig davon, ob die Maschine durch den Hersteller in sicherem Zustand geliefert wurde, ein CE-Zeichen hat etc.

Jeder Unfall hat Konsequenzen, menschlich, rechtlich und natürlich auch wirtschaftlich.

Kommt es zu einem Unfall werden folgende Punkte geprüft:

  • Liegt Organisationsversagen vor (als Organisation gilt das Unternehmen, verantwortlich ist in vollem Umfang die Geschäftsführung)?
  • Ist ein organisierter Arbeitsschutz vorhanden?
  • Sind die personellen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Arbeitsschutz gegeben?
  • Werden nur befähigte Personen im Bereich Arbeitsschutz eingesetzt?
  • Wurde die Gefährdungsbeurteilung sorgfältig und ordentlich durchgeführt?
  • Ist die Unfallursache auf Fahrlässigkeit, bewusste Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz oder gar Vorsatz zurückzuführen? (Die Rede ist hier vom Betreiber, nicht vom Bediener)

Nach §22 und 23 der Betriebssicherheitsverordnung werden Nachlässigkeiten im Arbeitsschutz entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft und mit Geld- oder Haftstrafen geahndet.

Eine unzureichende oder nicht durchgeführte Gefährdungsbeurteilung gilt lt. §22 als Ordnungswidrigkeit, resultiert daraus ein Unfall handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit und die Sache wird damit nach §23 zur Straftat.

Also: Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein „überflüssiger Papierkram“ sondern schützt sowohl Bediener als auch Betreiber.

Struktur:

  1. Informationen beschaffen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen bewerten
  4. Maßnahmen festlegen
  5. Maßnahmen umsetzen
  6. Wirksamkeit überprüfen
  7. Dokumentieren

Regelmäßig wiederholen

§3 der Betriebssicherheitsverordnung beschreibt den Inhalt und die Anforderungen ausführlich.

Häufig ist das selbst in großen Unternehmen nicht leistbar, da die Einschätzung der Gefährdung, wie auch die zu Maßnahmen zur Beseitigung spezifische Kenntnisse im Bereich Maschinensicherheit erfordern.

Bei den Punkten 1-7 unterstütze ich Sie gern.