Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen
Auditfeste Dokumentation · priorisierte Maßnahmen · klar geregelte Verantwortlichkeiten

Ich erstelle BetrSichV/TRBS-konforme Gefährdungsbeurteilungen für Maschinenarbeitsplätze und andere Arbeitsplätze – in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Ziel: Unfälle vermeiden, Nachweise sichern, Stillstände reduzieren.

Sie erhalten :

  • Vollständige Dokumentation gemäß BetrSichV/TRBS/ArbSchG
  • Gefährdungs- & Risikobewertung inkl. PL/SIL-Nachweis (ISO 13849 / IEC 62061), Sicherheitsabstände (EN ISO 13855)
  • Maßnahmenplan mit Prioritäten, Aufwand & Verantwortlichen
  • Umsetzungsbegleitung bis zur Wirksamkeitskontrolle (inkl. Prüfberichte DE/EN)
  • Optional: Crosswalk EU ↔ UK/ANSI/CSA für Exportprojekte
Zusammenarbeit mit Ihrer SiFa
Ich ergänze die Arbeit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit – besonders bei maschinen- und normtechnischen Fragen (PL/SIL, EN 60204-1, EN ISO 13855, BWS/AOPD). Ergebnis: weniger Reibung, saubere Nachweise, schnellere Umsetzung

Prozess

So läuft’s ab

  1. Informationen aufnehmen (Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Dokumente)
  2. Gefährdungen ermitteln (Mechanik/Elektrik/Organisation)
  3. Risiko bewerten (inkl. PL/SIL, Abstände, Nachlauf)
  4. Maßnahmen festlegen (technisch/organisatorisch/personenbezogen)
  5. Umsetzen & wirksamkeitsprüfen (ggf. Messungen/Prüfungen)
  6. Dokumentieren & fristen setzen (Review/Update)
„Wann aktualisieren?“ 
Aktualisieren müssen Sie u. a. bei Umbauten, neuen/anderen Tätigkeiten, Unfällen/Beinahe-Unfällen, veränderten Arbeitsstoffen, neuen Erkenntnissen oder organisatorischen Änderungen (z. B. Schichtmodell). Ich markiere Update-Trigger im Bericht.

FAQ

Brauchen wir eine Gefährdungsbeurteilung – und warum?

Ja.

  • Gesetz: ArbSchG & BetrSichV verlangen eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vor Nutzung und bei Änderungen (Umbau, neue Tätigkeiten, andere Werkzeuge/Arbeitsstoffe).
  • Haftung: Sie ist der Sorgfalts- und Wirksamkeitsnachweis gegenüber Aufsicht, BG und Versicherern.
  • Praxis: Priorisierte Maßnahmen, klare Verantwortlichkeiten/Fristen, weniger Stillstand.

Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Bei Umbauten, neuen/anderen Tätigkeiten, Unfällen/Beinahe-Unfällen, organisatorischen Änderungen (z. B. Schichtmodell), neuen Erkenntnissen/Normen – und regelmäßig zum definierten Review-Termin.

Wie lange dauert das?

Kleine Maschinenarbeitsplätze: 1–2 Tage vor Ort + 2–3 Tage Dokumentation.
Größere Bereiche als Paket – nach Sichtung erstelle ich einen Fixpreis-Vorschlag.

Wer ist verantwortlich?

Rechtlich die Geschäftsführung/der Betreiber. Fachlich eingebunden: Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), befähigte Personen, Betriebsrat.
Ich liefere die Maschinensicherheits-Nachweise (PL/SIL, Abstände, Prüfungen) und die auditfeste Doku.

Was kostet es?

Transparenter Festpreis pro Bereich/Arbeitsplatz oder Tagessatz – mit klarer Deliverables-Liste (Dokumentation, Maßnahmenplan mit Prioritäten, Nachweise).

Kann der Betreiber die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?

Ja, rechtlich möglich – aber mit typischen Nachteilen:

  • Fachtiefe: PL/SIL (ISO 13849/IEC 62061), EN 60204-1, EN ISO 13855 & AOPD/ISO 61496 werden oft unvollständig bewertet.
  • Akzeptanz & Haftung: Lücken in Methode/Dokumentation führen bei Aufsicht, BG/Versicherer zu Beanstandungen; höheres Haftungsrisiko.
  • Aufwand & Tempo: Hoher Zeitbedarf im Betrieb; Updates nach Änderungen verzögern sich.
  • Nachweise: Fehlende Nachvollziehbarkeit (Berechnungen, Prüfpläne, Verantwortlichkeiten) senkt Audit-Tauglichkeit.

Best of both:
Ich erstelle die auditfeste Doku gemeinsam mit Ihrer SiFa – oder prüfe Ihre Eigenleistung als Review mit Maßnahmenliste.

Nächste Schritte

  1. Unterlagen senden (vorhandene GB, Betriebsanweisungen, CE/DoC, Organigramm)
  2. Kurzcall (15 Min) zur Scoping-Klärung
  3. Fixpreis-Vorschlag & Zeitplan

[Unterlagen hochladen] [15-Min-Kurzberatung] [Gefährdungsbeurteilung anfragen]

Mindmap Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV/TRBS 1111 – Schritte, Prüf- & Dokumentationspflichten

Hinweis: EU-Recht ≠ nationales Recht
Gefährdungsbeurteilungen (GBU) setzen europäische Vorgaben in nationales Recht um. Die konkreten Anforderungen unterscheiden sich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Leistungsumfang: Ich biete GBU nach deutschem Recht (ArbSchG/BetrSichV/TRBS). Für andere Länder vermittle ich gern lokale Fachpartner oder liefere technische Zuarbeit (PL/SIL, EN-Abstände) ohne rechtliche GBU-Verantwortung.

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