Maschinensicherheit

Pressen: Neue Normen, veränderte Struktur, Teil 1

Bis Anfang 2019 sah das Normenwerk für Pressen so aus:

  • DIN EN 692 – Werkzeugmaschinen – Mechanische Pressen – Sicherheit ( 2009)
  • DIN EN 693 – Werkzeugmaschinen – Sicherheit – Hydraulische Pressen (2011)
  • DIN EN 12622 – Sicherheit von Maschinen, hydraulische Gesenkbiegepressen (2009, Aktualisierung 2013)
  • DIN EN 13736 – Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Pneumatische Pressen (2003, Aktualisierung 2009)

Die akt. Maschinenrichtlinie ist jünger als die Basisfassung der jeweiligen Pressennormen. In der EN 692 z.B. wurde noch auf die VBGn verwiesen, die spätestens 2004 zurückgezogen worden sind.

Die Anforderungen waren konkret, sehr detailiert und dadurch instabil, wie es in der 12662 zu sehen ist.

Weiterhin bestand die Notwendigkeit, die Forderungen aus den B-Normen einfließen zu lassen, was im alten Normenwerk nicht erfolgt ist. Es gibt zwar Verweise, aber es wurde immer auf die Priorität der C-Norm hingewiesen, was letzlich zu Kurzlebigkeit führt.

Die  Struktur der Pressennormen seit 08/2019:

  • DIN EN ISO 16092-1  Werkzeugmaschinen-Sicherheit – Pressen Teil 1:               Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Das ist die allgemeine Norm, die für alle nachfolgenden Pressentypen gilt. In den folgenden Normen werden dann die spezifischen Anforderungen für die einzelnen Pressentypen festgelegt.

  • DIN EN ISO 16092-2  Werkzeugmaschinen – Sicherheit von Pressen Teil 2:                Mechanische Pressen
  • DIN EN ISO 16092-3  Werkzeugmaschinen-Sicherheit – Pressen           Teil3: Sicherheitsanforderungen für hydraulische Pressen
  • DIN EN ISO 16092-4 – Entwurf Werkzeugmaschinen – Sicherheit von Pressen – Teil 4: Pneumatische Pressen

Interessanterweise wurden die Pneumatischen Pressen in die 16092er Reihe eingegliedert, die Gesenkbiegepressen bleiben außen vor und die 13736 wird erhalten.

Zu den Inhalten.

Die -1 regelt alles, was für alle Pressentypen (hydraulisch, pneumatisch, mechanisch) gemeinsam gilt.

In 3 werden Begriffe bestimmt. In 3.1 wird definiert was Pressen sind und das zwischen hydraulischen, mechanischen und mechanischen Servopressen und pneumatischen Pressen unterschieden wird.  

4 listet Gefährdungen auf und 5 legt Sicherheitsanforderungen fest. Ich kann hier unmöglich die ganze Norm abschreiben, ich greife also einige Punkte heraus.

Während die Bestimmungen für AOS im Werkzeugbereich (Taktbetrieb, Ausblendung, max. Auflösung, Hintertretbarkeit), soweit ich es sehe, unverändert sind, ist interessant, dass Zweihand auf Tischbreiten von max. 650mm für den Produktionsbetrieb beschränkt wurde, als alleinige Schutzmaßnahme.   //sinnvoll, Zweihand schützt eben nur die Hände und verhindert nicht dass wesentlich gefährlichere hineinbeugen in den Hubbereich//

5.4 beschreibt Steuerungs- und Überwachungsfunktionen.  Es geht eingangs darum, dass die ISO 13849 auf alle sicherheitsbezogenen Teile anzuwenden ist, dann sind die Bedingungen für einen erneuten Startbefehl („Wiederanlaufsperre“) ausgeführt, nicht viel Neues. Interessant ist, dass die Auswahleinrichtung für wechselnde Betriebsarten, Sicherheitssystemen etc. selbst eine Sicherheitsfunktion mit entsprechenden Performance Level ist. Das war inhaltlich auch schon früher so, wird aber in der Praxis häufig nicht umgesetzt.

Fußbetrieb erfordert einen gesonderte verriegelte Auswahl und einen entsprechenden Hinweis auf zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Wenn Nothalt in einer abnehmbaren Bedieneinrichtung installiert ist, muss eine Aktivitätsanzeige integriert sein.

Weiterhin befasst sich 5 mit Ergonomie, Baumaterialien und Vibration.

6. ist eine Verifizierungstabelle von Sicherheitsanforderungen, die eigentlich für den Hersteller gedacht ist, aber eben inhaltlich geeignet ist, um Gefährdungsbeurteilungen und Wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Die BGI724, die vereinzelt als Basis für Pressenprüfungen benutzt wird, ist hinfällig, dadurch dass die Normen auf die sie sich bezieht, ersetzt worden sind. Ich bezweifle, dass es dazu ein Nachfolgepapier geben wird. Die Rolle der Unfall-Versicherer hat sich in den letzten Jahren, spätestens seit Einführung der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung verändert, dazu anderswo später mehr.

7. sind dann Benutzerinformationen, Typenschild, Betriebsanleitung

Das zum eigentlichen Inhalt. In den Anhängen gibt es Folgendes.

Anhang A listet Gefahren auf, indem die Gefährdungsliste aus der Iso 12100 genommen und auf Pressen übertragen wird.

Anhang B zeigt Geschlossene Werkzeuge als Schutzmaßnahme, C u. D befassen sich mit BWSen und Mindestabständen, hier ist auch nichts Neues erkennbar. Dann folgen Betriebsarten, Geräuschemission, Aufstellbedingungen.  Das war es zur 16092-1  kurz und nur auf einzelne Punkte bezogen.

Hydraulische Pressen folgen in einem gesonderten Artikel

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