Nachdem Teil 1 auf die veränderte Struktur der Pressennormen und ein wenig die Inhalte der 16092-1 als Basisnorm für Pressen behandelt, befasse ich mich hier mit hydraulischen Pressen und später mit der „alten Norm“ für Gesenkbiegepressen. Das passt thematisch gut zusammen und es ist möglich auf Unterschiede in den Sicherheitsbestimmungen beider Maschinentypen zu gucken.
EN ISO 16092-3 Werkzeugmaschinen-Sicherheit – Pressen – Teil 3: Sicherheitsanforderungen für hydraulische Pressen
//Ich beschränke mich wieder nur auf die Punkte, die neu bzw. interessant sind//
Die Punkte 1-4 sind Anwendungsbereich, Normative Verweisungen, Begriffsbestimmungen und Liste signifikanter Gefährdungen, die auf die 16092-1 Tabelle 1 verweist.
Der Inhalt von 5 Sicherheitsanforderungen und/oder -Maßnahmen macht bestimmt 80% der gesamten Norm aus.
Es fängt mit 5.2. Grundüberlegungen zur Konstruktion an. Nach Verweisen auf die -1 gibt es für die Hydraulischen Systeme einige spezifische Regelungen, die aber nicht neu sind (Druckbegrenzungsventile zum Schutz der Hydraulik und zum Verhindern des Zylinders bei Oberkolbenpressen). Elektrische Systeme sind wieder ein Verweis auf die -1
Weiter geht es mit 5.3. Mechanische Gefährdungen im Werkzeugbereich. Hauptgefährdungsbereich, Schutzmaßnahmen, Sonstige Sicherheitsmaßnahmen, Befreiung von Personen sind verwiesen. 5.3.6.u. 7 beinhalten das Herunterfallens den Pressbalkens bei Wartung und in Produktion. Also Hochhaltungen ab einer bestimmten Pressen-Größe für Stillstand und Wartung. Oder eben mechanische Einrichtungen.
5.3.7 Verhindern eines unbeabsichtigten Herunterfallens während der Produktion
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Die alte und bekannte: redundante Ventile auf der Ringseite, entsprechend verrohrt (geflanscht oder geschweißt). Mechanische Rückhaltung, die Kombination aus einer mechanische Hochhaltung und einer hydraulischen Einzelventil Rückhaltevorrichtung sind auch möglich. Dann gibt es noch die Möglichkeit zwei Zylinder zu kombinieren, die jeweils mit einem hydraulischen Rückhalteventil ausgestattet sind. Verwirrend viele Möglichkeiten. Was man aber sehen kann, das alles redundant ausgeführt. Bei einfacher Ausführung bedarf es dann einer zusätzlichen Schutzeinrichtung: Trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung, geschlossene Werkzeuge, feststehende umschließende Schutzeinrichtung benötigen nur eine Einzelventil Rückhaltung. Und natürlich brauchen alle Rückhaltungen ein Überwachungssystem.
5.4 Steuerungs- und Überwachungsfunktionen
5.4.1 Beschreibt eine Kraftverriegelung, die auf ein manuelles Ventil durch eine formschlüssige Verbindung wirkt und den Ölstrom unterbricht. Das ist zulässig in Verbindung mit einer verriegelt trennenden Schutzeinrichtung . D.h. Schutzeinrichtung wird geöffnet, Ölzufluss wird unterbrochen, Presse steht. Technologie aus der Zeit der Dampfmaschinen 😊
Die furiose Idee stammt aus der ISO 14119
Im Folgenden geht es dann um Muting, Wahleinrichtungen, Positionssensoren, Steuerungseinrichtungen. Alles wie in der 16092-1. Bei Ventile dann der Hinweis, dass manuelle Überbrückungseinrichtungen nichts an Rückhalteventilen zu suchen haben, es sei denn es wird Werkzeug zur Betätigung benötigt.
5.4.7 Performance Level von Sicherheitsfunktionen
Eine Zeichnung beschreibt die relevanten Sicherheitsfunktionen und aus den nachfolgenden Tabellen sind die erforderlichen Level zu entnehmen. Dass an einer Presse alles PLe ist gilt nicht mehr, es wird differenziert.
Nur einige Beispiele:
- Feste Verkleidung und geschlossene Werkzeuge erfordern PLa , erfordern also keine weitere Sicherheit.
- Langsame Schließgeschwindigkeit und selbsttätiger Rückstellung benötigen PLd, wobei d bei der Geschwindigkeit durch eine festmontierte und nicht abschaltbare Drossel in der Hydraulik erreicht wird.
- Bei Schutzeinrichtungen die Bewegungsauslösend oder -unterbrechend auf entweder den Zylinder oder das Ziehkissen wirken (BWS, Zweihand) gilt nach wie vor PLe, sonst wird über viele Seiten differenziert
5.5. Werkzeugeinstellung, Probehübe, Wartung und Schmierung
Kein ungeschützter Betrieb, Schutzeinrichtungen oder Kombination aus v <= 10mm/s und Zweihand, Schrittschaltung. Schrittschaltung erfordert weitere Einschränkungen.
In 6 gibt es wie in -1 auch eine Verifizierungstabelle für die Schutzmaßnahmen.
7 sind dann Benutzerinformationen: Kennzeichnung, Warnhinweise, Betriebsanleitung
Anhang A listet Gefährdungen auf und verweist auf die entsprechenden Seiten.
Anhang B ist eine Ergänzung zu Anhang C, der sich auf die Ansprechzeiten des hydraulischen Systems bezieht.
Anhang D beschreibt Kopplungen -also mechanische und steuerungstechnische Kopplungen- zwischen Schutzeinrichtungen und Hydraulik. Das ist einmal wie gehabt redundante Hydraulik und sichere Sensorik und die mechanische Kopplung aus 5.4.1
Anhang E erklärt die Bremszeitmessung an dem ersten System aus Anhang D, macht aber keine Angaben zum Wiederholungsintervall. Interessant ist der Begriff „Bremszeit“ im Gegensatz zum bisher verwendetem Term „Nachlauf“
Anhang F gibt drei Beispiele zur Gestaltung von hydraulischen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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