Fahrerlose Transportsysteme, Sicherheit, DIN EN ISO 3691-4

Fahrerloses Transportsystem mit Laserscanner und Warnmarkierungen in einer Automobilfertigung, Sicherheitskonzept nach DIN EN ISO 3691-4
Fahrerloses Transportsystem (FTS) in der Automobilfertigung nach DIN EN ISO 3691-4

Fahrerlose Transportsysteme (FTS, AGV/AMR) sind die klassische Form des autonomen Fahrens in der Industrie. Ihre Verbreitung nimmt rasant zu – besonders in der Automobil- und Zulieferindustrie, aber auch in Logistikzentren und Fertigungen mit vielen Materialflüssen.

Überall dort bewegen sich Fahrzeuge in Bereichen, in denen sich auch Personen aufhalten: an Übergabestationen, in Gängen, an Pufferplätzen oder in Mischzonen mit Gabelstaplern. Diese mobilen Gefährdungen erfordern andere Sicherheitskonzepte als eine stationäre Maschine.

Die zentrale Norm dafür ist die DIN EN ISO 3691-4. Sie legt Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme fest – von klassischen AGVs bis zu modernen AMRs.iTeh Standards+1


Was regelt DIN EN ISO 3691-4?

Die Norm richtet sich an Hersteller und Betreiber von FTS-Anlagen und behandelt unter anderem:

  • den sicheren Betrieb in automatisch geführten Bereichen
  • Anforderungen an Personenerkennung und Überwachung von Gefahrenzonen
  • Betriebsarten (Automatik, Handbetrieb, Service) und deren Freigabebedingungen
  • sicherheitsgerichtete Funktionen mit PL/SIL-Nachweis (z. B. Stopp, Geschwindigkeitsüberwachung, Richtungsüberwachung)
  • Validierung der Sicherheitsfunktionen und dokumentierte Prüfungen

Sie hat die frühere EN 1525 vollständig abgelöst und ist heute die maßgebliche internationale Referenz in Europa.Intertek Inform+1

In den USA gilt ergänzend ANSI/ITSDF B56.5 als spezifische Norm für fahrerlose, automatisch geführte Flurförderzeuge.The ANSI Blog+1


Typische Gefährdungen & Schutzkonzepte

Typische Gefährdungen in FTS-Anlagen sind u. a.:

  • Anfahren, Quetschen oder Überrollen von Personen
  • Kollisionen mit anderen Fahrzeugen oder Fördertechnik
  • Quetsch- und Scherstellen an Übergabestationen
  • Gefährdungen durch angehobene oder verrutschende Lasten

Dazu sieht die Norm u. a. folgende Schutzprinzipien vor:

  • Geschwindigkeitskonzepte: reduzierte Geschwindigkeit in Mischzonen, weitere Reduktion beim Annähern an Personen oder Hindernisse, Stillsetzen bei Gefahr
  • Schutzfelder & Zonen: Warn- und Schutzfelder vor und seitlich des Fahrzeugs, überwachte Bereiche an Kurven, Kreuzungen und Übergabestationen
  • Sicherer Handbetrieb: definierte reduzierte Geschwindigkeiten, Zustimmtaster und klare Rollenverteilung zwischen Bediener und Fahrzeug
  • Signale: optische und akustische Warnsignale zur Anzeige von Fahrzustand, Richtung und Fehlern

Mein Beitrag: Prüf- und Nachweis­konzepte nach DIN EN ISO 3691-4

Ich habe 2019 für einen FTS-Hersteller ein Prüfkonzept nach DIN EN ISO 3691-4 entwickelt und seitdem über 100 Fahrerlose Transportsysteme bei verschiedenen Automobilherstellern und -zulieferern geprüft.

Heute unterstütze ich Hersteller, Integratoren und Betreiber u. a. mit:

1. Konzept- und Layout-Review

  • Prüfung des Sicherheitskonzeptes für Strecke, Übergabestationen und Mischzonen
  • Abgleich mit den Anforderungen der DIN EN ISO 3691-4 und ggf. ANSI B56.5
  • Hinweise zu sinnvollen Betriebsarten, Geschwindigkeitsstufen und Schutzfeldern

2. Erstprüfung beim Hersteller

  • Prüfung der Sicherheitsfunktionen (Stoppen, Geschwindigkeitsbegrenzung, Personenerkennung etc.)
  • Überprüfung der Dokumentation (Risikobeurteilung, Sicherheitskonzept, PL/SIL-Nachweise)

3. Erstprüfung beim Betreiber

  • Abgleich des realen Layouts mit dem Sicherheitskonzept
  • Prüfung der Brems- und Stoppwege in der Anlage
  • Kontrolle der Schnittstellen zu übergeordneten Sicherheitsfunktionen (z. B. Not-Halt, Sperrbereiche)

4. Wiederkehrende Prüfungen

  • jährliche oder anwendungsbezogene Wiederholungsprüfungen
  • dokumentierte Ergebnisse inkl. Mängelliste und Priorisierung von Maßnahmen

Alle Prüfungen werden rechtssicher dokumentiert und so aufbereitet, dass sie für Audits und Behörden nachvollziehbar sind – inklusive klarer Maßnahmenempfehlungen.

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