Von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung – das Wichtigste bis 2027

Infografik zum Wechsel von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit Hinweis auf den Stichtag 20. Januar 2027 und die betroffenen Akteure Hersteller, Betreiber und Importeure.
Übersicht: Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt.

Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt.
Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab 20. Januar 2027 beim Inverkehrbringen anzuwenden.BAuA+3EUR-Lex+3EUR-Lex+3

Bis zum 19. Januar 2027 gilt für neue Maschinen weiterhin die Maschinenrichtlinie. Ab dem 20. Januar 2027 ist dann ausschließlich die Maschinenverordnung maßgeblich; es gibt keine Phase, in der beide Regelwerke alternativ anwendbar wären.Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU+2GLOBALNORM Compliance+2


1. Richtlinie vs. Verordnung – formaler Wechsel

  • Die Richtlinie wurde in jedem Mitgliedstaat durch nationale Vorschriften umgesetzt.
  • Die neue Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Staaten; nationale Gesetze regeln vor allem Vollzug und Sanktionen.eurlexa.com+1
  • Aus „Maschinen“ werden „Maschinenprodukte“; ausdrücklich einbezogen sind auch bestimmte Komponenten und sicherheitsbezogene Teile.Pilz+1

2. Zentrale inhaltliche Neuerungen

a) Hochrisiko-Maschinen (Anhang I, Teil A)
Die bisherige Anhang-IV-Liste wird als „potenziell hochriskante Maschinenprodukte“ in Anhang I Teil A weitergeführt.
Für diese sechs Kategorien ist künftig immer eine notifizierte Stelle einzubinden; eine reine Selbstzertifizierung mit harmonisierter Norm reicht nicht mehr. Häufiger Auslöser: sicherheitsrelevante KI-Funktionen.pilz-magazine.com+2Pilz+2

b) Digitalisierung, Industrial Security, Software

Die Verordnung zieht digitale Themen nach:

  • eigener Abschnitt „Schutz gegen Korruption“ (Cyber-Security der Sicherheitsfunktionen),
  • Anforderungen an Umgang mit Software-Updates und Schwachstellen,
  • digitale Betriebsanleitungen und digitale EU-Konformitätserklärungen sind ausdrücklich zulässig, Papier bleibt auf Wunsch des Kunden Pflicht.Pilz+2Pilz+2

Zudem gelten nun Software und rein digitale Komponenten ausdrücklich als Sicherheitsbauteile, wenn sie Sicherheitsfunktionen erfüllen.Pilz+1

c) Substantielle Veränderung (wesentliche Veränderung)

Neu ist eine klare Definition der „substantial modification“ in Art. 3.16:

  • Jede Änderung eines Maschinenprodukts – mechanisch oder digital –,
  • die nicht vom Hersteller vorgesehen ist und
  • neue Gefährdungen schafft oder bestehende Risiken erhöht.Taylor Wessing+2Noerr+2

Folge: Wer eine solche Änderung durchführt, wird rechtlich zum Hersteller der geänderten Maschine und muss eine neue Konformitätsbewertung nach Maschinenverordnung durchführen.Pilz+2Home of Welding+2

Reine Instandsetzung oder Wartung gelten ausdrücklich nicht als substanzielle Veränderung.lift-journal.com


3. Praktische Konsequenzen für Hersteller und Betreiber

Für Hersteller

  • Portfolio prüfen: Welche Produkte fallen unter die Hochrisiko-Liste in Anhang I Teil A?
  • CE-Prozess anpassen: Risikobeurteilung (ISO 12100), sicherheitsbezogene Steuerungen (EN ISO 13849-1), Dokumentation und Software-Themen an die Verordnung angleichen.EUR-Lex+1
  • Neue oder grundlegend überarbeitete Maschinen mit Markteinführung ab 2027 sollten heute schon nach der Logik der Verordnung geplant werden.

Für Betreiber / Retrofit

  • Größere Umbauten an Steuerung, Antrieben oder Schutzkonzept können zur substanziellen Veränderung werden – der Betreiber wird dann selbst zum Hersteller mit voller Verantwortung.Pilz+2Home of Welding+2
  • Retrofit-Projekte sollten so geplant werden, dass sie sowohl die aktuelle nationale Betriebssicherheits-/Produktsicherheitslage als auch die Anforderungen der Maschinenverordnung ab 2027 abdecken.

4. Was ich konkret anbiete

Ich unterstütze Hersteller, Betreiber und Retrofit-Projektierer u. a. mit:

  • Risikobeurteilungen und PLr-Festlegung nach EN ISO 12100 und EN ISO 13849-1,
  • Prüfung und Anpassung von CE-Prozessen auf die Maschinenverordnung,
  • Bewertung, ob ein Retrofit als wesentliche Veränderung gilt,
  • kompakten Workshops zur praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen.

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