Sicherheitsprüfungen

Ich führe dokumentierte, rechtssichere Sicherheitsprüfungen an diesen Maschinengruppen durch:

  • Hydraulische Pressen, Tuschierpressen
  • Gesenkbiegepressen
  • Exzenterpressen
  • Pneumatische Pressen
  • Tafelscheren
  • Schwenkbiegemaschinen
  • Langabkantmaschinen
  • Roboterzellen
  • Fahrerlosen Transportsystemen (FTS)

Sollte an der Maschine eine BWS verbaut sein, wird auch diese mitgeprüft.

Wiederkehrende Prüfungen sind Prüfungen nach §3, §10, §14 Betriebssicherheitsverordnung.

Die Prüfung bezieht sich auf Gefährdungsvermeidung und Schutzmaßnahmen. Dazu gehören Fingerschutzmaßnahmen, Bereichsabsicherungen, Schutztüren, sicherheitsrelevante Aspekte von Hydraulik und Steuerung. Aber auch mechanische Abdeckung von Gefahrenstellen, Treppen, Arbeitsbühnen, ggf. Hydraulikschläuche.

Wenn es erforderlich ist (abhängig von Schutzeinrichtung und Maschinentyp) beinhaltet die Prüfung eine Nachlaufmessung.  Diese Messung stellt sicher, dass der Sicherheitsabstand der entsprechenden Schutzmaßnahmen eingehalten wird (DIN EN 13855). Die Messungen werden mit einem zertifizierten und kalibrierten  Messgerät durchgeführt.

Prüfbericht für eine hydraulische Presse, die ersten 3 Seiten 🙂 Die Berichte sind spezifisch: Hydraulische Pressen, Mechanische Pressen, Gesenkbiegpressen usw.

Wiederkehrende Prüfungen sind dokumentationspflichtig. Sie erhalten pro Maschine ein Protokoll als PDF, das nicht nur das Prüfergebnis sondern auch alle geprüften Sicherheitsaspekte in verständlicher Form enthält. Sollte es sicherheitsrelevante Mängel geben, werden Maßnahmen genannt, die zur Herstellung des für den Maschinentyp geforderten Sicherheitsniveaus führen.

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