Diese Messungen sind erforderlich:
- zur Bestimmung des Mindestabstandes von Schutzeinrichtungen zur Gefahrenstelle vor Inbetriebnahme. Solche Schutzeinrichtungen sind z.B.: Trittmatten, Lichtvorhänge, Bereichsscanner, Schutztüren, Zweihandtasten
- bei Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen an mechanischen, pneumatischen und hydraulischen Pressen, sowie Gesenkbiegepressen
- für Wiederkehrende Prüfungen an Anlagen, Maschinen, Schutzeinrichtungen nach Veränderung der baulichen Bedingungen oder der Sicherheitssituation
Die Messungen werden mit einem 1x jährlich kalibrierten Gerät durchgeführt und sind dokumentiert. Wenn gewünscht wird ein Aufkleber mit den Werten an der Maschine angebracht