Inspektion von Schutzeinrichtungen
Die regelmäßige Prüfung Ihrer Schutzeinrichtungen, Sicherheitssystemen erfüllt die Forderung der Sicherheitsvorschriften, minimiert das Risiko für den Bediener und schützt wirksam vor Arbeitsunfällen und deren gesundheitlichen und rechtlichen Folgen.
Nach Inbetriebnahme, Umstellung, Änderungen der Arbeitsablaufes, baulichen Veränderungen der Schutzeinrichtungen ist eine Prüfung der Sicherheit der Maschine oder Anlage erforderlich.
Die Betriebssicherheitsverordnung in Deutschland schreibt weiterhin regelmäßige (wiederkehrende) Prüfungen von gefährdungsverursachenden Maschinen und Anlagen sowie deren Schutzeinrichtungen vor.
Ich biete sowohl Erstprüfungen als auch Wiederkehrende Prüfungen an.
Berührungslos Wirksame Schutzeinrichtungen (BWS) herstellerübergreifend:
- Lichtvorhänge
- Mehrstrahlsysteme zur Bereichsabsicherung
- Laserscanner statisch und an Fahrerlosen Transportsystemen
- Mitfahrende Systeme an Gesenkbiegepressen
BWS-Inbetriebnahmen, Erstprüfungen
- Ermittlung der Nachlaufwerte (in der Regel der Nachlaufzeit, bei manchen Applikationen – wie mitfahrenden Systemen- ist der Nachlaufweg maßgeblich)
- Berechnung der erforderlichen Sicherheitsabstände nach DIN EN ISO 13855
- Prüfung der Einbindung in die Steuerung unter Berücksichtigung des erforderlichen Sicherheitsniveaus
- Prüfung der mechanischen Anbringung und der korrekten Funktion
Die Prüfung ist vollständig dokumentiert, ein Aufkleber mit Nachlaufwerten und erforderlichem Sicherheitsabstand wird an der Maschine angebracht und bei Bestehen der Prüfung wird eine Prüfplakette vergeben.
Die Dokumentation der Prüfung erfolgt -abhängig vom Standort der Maschine- in Deutsch oder Englisch.
Sollten Mängel auftreten, werden im Prüfbericht Maßnahmen genannt, die zur Abstellung getroffen werden können.
Wiederkehrende Prüfungen
Die Prüfkriterien entsprechen denen der Erstprüfung, eine Nachlaufmessung wird nur durchgeführt, wenn sie erforderlich ist.
Ich bin zertifiziert und befähigte Person nach Anhang 2 Übersichtstabelle „Allgemein“ und „Zur Prüfung berechtigte Person für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten“ TRBS 1203
Wenn sich Fragen zu Prüfungen ergeben, melden Sie sich gern.